FAQs

Wer kann bei uns geimpft werden?

Wir beziehen uns auf die aktuellen STIKO-Empfehlungen und Zulassungen der verwendeten Impfstoffe.

Wir impfen in unseren Impfstellen aktuell ab dem 18. Lebensjahr sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen (Boosterimpfungen).

Bitte beachten Sie, dass bei Auffrischungsimpfungen ein Mindestabstand zum letzten Ereignis (vorgegangenen Infektion oder COVID-19-Impfung)  von mindestens 4 Monaten, besser 6 Monaten eingehalten wird. 

Es gibt nur sehr wenige medizinische Gründe, die aktuell gegen eine Coronaimpfung sprechen – hierzu zählen im Allgemeinen:

  • akute Infektionen mit Fieber und mehr als 38°C Temperatur (hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden),
  • Allergische Reaktion oder Anaphylaxie nach einer vorherigen Coronaimpfung. (Anm. bitte ausführlich zu Lösungen hierzu z.B. mit dem Hausarzt besprechen)
  • Schwangerschaft im 1. Trimenon (ab dem 2. Trimenon ist die Impfung möglich).

Wichtig: Bitte beachten Sie! Eine (i.d.R. PCR bestätigte) Infektion mit dem SARS-Cov2-Virus, wird vereinfacht gesagt, wie eine Impfung gezählt. Wir impfen grundsätzlich niemals die „fünfte Impfung“.

 

*Angelehnt an die aktuelle Stiko Empfehlung

Corona-Auffrischungs(Booster)Impfung – was bedeutet das und wer kann diese erhalten?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (erster „Booster“).

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zukünftig bei immungesunden Menschen einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen angeschlossener Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung einzuhalten. In begründeten Einzelfällen kann nach ärztlicher Beratung der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.

Für wen wird eine zweite Auffrischimpfung (Booster) empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt mit der Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung am 18. August 2022 eine 2. Auffrischimpfung für folgende Personengruppen:

  • Personen im Alter von 60-69 Jahren 
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung 

In Analogie zur Indikationsimpfung gegen Influenza gehören zu den Grunderkrankungen unter anderem: 

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung, COPD) 
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen 
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen 
  • Chronische neurologische Erkrankungen 
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten) 
  • HIV-Infektion

Primäres Ziel der erweiterten Empfehlung zur Auffrischimpfung ist es, schwere Krankheitsverläufe und den Tod bei besonders gefährdeten Personen zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen einzudämmen.

Für die 2. Auffrischimpfung soll, ebenso wie für die 1. Auffrischimpfung in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Für immungesunde Personen im Alter.

Wann soll die 2. Auffrischimpfung erfolgen (4. Impfung)?

Die 2. Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 1. Auffrischimpfung durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. 

Auch nach einer SARS-CoV-2-Infektion soll ein Regelabstand von 6 Monaten zu einer Auffrischimpfung eingehalten werden. Ist nach Verabreichung der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, soll die 2. Auffrischimpfung im Abstand von 6 Monaten zur Infektion verabreicht werden.

Angepasste Impfstoffe - BA.1 oder BA.4/BA.5?

Die Zulassung der BA.1-adaptierten mRNA-Impfstoffe für die Auffrischimpfung von Personen ab 12 Jahren ist am 1. September 2022 durch die europäische Zulassungsbehörde EMA erfolgt. Diese Impfstoffe sind bivalent, das heißt, sie sind gegen zwei unterschiedliche Virusstämme gerichtet: gegen das ursprüngliche Virus sowie gegen die BA.1 Variante des Coronavirus.

Die bisherigen Studien lassen eine gute Schutzwir­kung von BA.1 auch gegen BA.5 erwarten, klinische Studiendaten hierzu gibt es aktuell noch nicht. Allerdings zeigten Untersuchungen aus Portugal, dass geimpfte Personen, die sich mit den Omikron-Subvarianten BA.1 oder BA.2 infiziert hatten, einen höheren Schutz vor einer Ansteckung mit BA.5 haben. Man geht von einer Schutzwirkung für diese Personen von über 70% aus (Quelle: aerzteblatt.de).

Muss ich einen Abstand zu anderen Impfungen einhalten?

Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen mit einem Totimpfstoff, ist kein Impfabstand mehr erforderlich. Ausnahme hier, der Impfabstand bei Lebendimpfstoffen beträgt 14 Tage. D.h. die Corona-Schutzimpfung kann auf Wunsch gleichzeitig mit z.B. der Grippeschutzimpfung erfolgen. Dafür hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen. Ansonsten ist ein Abstand von 14 Tagen einzuhalten. Bei einer gleichzeitigen Anwendung können Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, jedoch wird nicht regelhaft davon ausgegangen.

Wann treten die bekannten Impfreaktionen/ Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten oftmals direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag oder etwas länger. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nebenwirkungen können auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Dort werden sie analysiert und bewertet.

Schwangere und Stillende

Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus. Sie empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, diese Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Stillende und allgemein für Frauen im gebärfähigen Alter. Schwangeren, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. abgeschlossene Grundimmunisierung), soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty im Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände der geltenden STIKO-Empfehlung eingehalten werden.

Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere mit Kinderwunsch, empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung ausdrücklich, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab Konzeption über die Schwangerschaft optimal gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax etwas höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.

Wie erhalte ich einen Termin zur Impfung?

Ihren Impftermin buchen Sie bitte online über www.impfpraxis.info. Wir behalten uns vor, Termine abzusagen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn die zugesagte Impfstofflieferung nicht erfolgte, oder eine Doppelbuchungen durch Sie erfolgte. An bestimmten Tagen ist die Impfung auch ohne Termin möglich – dies geben wir separat bekannt.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wir bitten Sie zu Ihrem Impftermin bitte folgende Unterlagen - teilweise ausgedruckt und vollständig ausgefüllt - mitzubringen.

  • Einwilligungserklärung
  • Anamnesebogen
  • Impfausweis
  • Personalausweis

Alle Dokumente haben wir Ihnen unter Downloads bereitgestellt.

Ist die Impfung kostenlos?

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Terminverschiebung / -absage

Terminabsagen/-stornierung können Sie ausschließlich über den entsprechenden Link in der Terminbestätigungs-Email durchführen.